Rechtsprechung
OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; § 3 Abs. 3 VersAusglG
Zu Beachtung der Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs; kurze Ehe i.S.v. § 3 Abs. 3 VersAusglG - Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Einhaltung einer Frist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle einer kurzen Ehe; Rechtliche Auswirkungen der Anwendung einer Sperrfrist im Hinblick auf das Entstehen isolierter Versorgungsausgleichsverfahren im Gegensatz zum ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 137 Abs. 2 S. 1; VersAusglG § 3 Abs. 3
Frist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer kurzen Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen kann auch ganz kurzfristig gestellt werden - § 137 II FamFG gilt nicht.
Verfahrensgang
- AG Dresden, 05.07.2010 - 309 F 347/10
- OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 154
- MDR 2010, 1192
- FamRZ 2011, 483
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 01.02.2011 - 13 UF 94/10
Rechtzeitigkeit des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
Dies hat das OLG Dresden, dem der Senat folgt, in einer Entscheidung vom 24. August 2010, Az.: 20 UF 526/10, festgestellt. - OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 5 WF 16/10
Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehezeit Verfahrensgegenstand des …
Somit ist für diesen Verfahrensgegenstand auch ein Verfahrenswert gemäß § 50 FamGKG festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2445; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102; Schwamb, FamFR 2010, 467 in der Besprechung zu OLG Dresden a. a. O., das mit derselben Begründung eine Anwendung des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG in den Fällen von späten Anträgen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe ablehnt). - OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 5 WF 16/11 Somit ist für diesen Verfahrensgegenstand auch ein Verfahrenswert gemäß § 50 FamGKG festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2445; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102; Schwamb, FamFR 2010, 467 in der Besprechung zu OLG Dresden a. a. O., das mit derselben Begründung eine Anwendung des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG in den Fällen von späten Anträgen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe ablehnt).